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Warranty

2021

l. Sind von uns gelieferte Teile mangelhaft, behalten wir uns vor, diese durch Neue zu ersetzen oder nachzubessern. Diese Gewährleistung ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, auf 6 Monate ab Übergabe befristet. Voraussetzung für die Haftung sind fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung. Für Materialmängel haften wir nur insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel hätten erkennen müssen.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn

a. der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat;

b. die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe.

2. Für gebrauchte Motoren, die leistungsgesteigert und älter als 12 Monate sind, geben wir eine Gewährleistung von 6 Monaten auf die von uns geänderten Teile und Arbeiten. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung.

Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen, sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen.

Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden.

3.Bei leistungsgesteigerten Neufahrzeugen übernehmen wir Gewährleistung für die Dauer von 12 Monaten ohne km-Begrenzung ab dem Tage der Auslieferung. Die Gewährleistung umfaßt die Teile, die - abweichend von der Serienfertigung - Gegenstand des Austauschs oder der Bearbeitung waren. Für leistungssteigernde Maßnahmen an Gebrauchtfahrzeugen gelten die Kraftfahrzeug- Reparaturbedingungen - empfohlen vom Zentralverband des KFZ-Handwerks, Bonn, jedoch erstreckt sich unsere Gewährleistung hier nur auf die von uns verbauten oder bearbeiteten Teile des Fahrwerks und der Kraftübertragung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des fehlerhaften Teils.

4.Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden.

5.Die Gewährleistung erlischt wenn

a.die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden,

b.die Vorschriften der Betriebsanleitung mißachtet werden,

c.das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird,

d.das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.

Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen.

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